BasisRente für Grenzgänger

BASIS RENTE FÜR GRENZGÄNGER
MEHR ALS EINE ALTERNATIVE

Neben der Direktversicherung für Grenzgänger gilt auch die BasisRente für Grenzgänger als optimale Form der steuerfinanzierten Altersvorsorge.

Vor allem Grenzgänger mit einer hohen Steuerlast profitieren optimal von der hohen Steuerentlastung.

Anders als bei der Direktversicherung für Grenzgänger kann der Abschluss auch ohne Schweizer Arbeitgeber abgeschlossen werden.

Auch nach Bendigung der Grenzgängertätigkeit genießen Sie den Steuervorteil, solange Sie Rentenversicherungspflichtig in Deutschland beschätigt sind.

 

IHRE VORTEILE

  • Die Beiträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast
  • Garantierte, lebenslange Rentenzahlung
  • Harz IV-sicher
  • Inklusive Hinterbliebenenvorsorge
  • Hoher Beitragsvorteil aus Steuerersparnis
  • Optional: Sofortige Reduzierung der Steuervorauszahlung
  • Abschluss auch ohne Schweizer Arbeitgeber möglich

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Das so genannte Alterseinkünftegesetz regelt seit dem 1.1.2005 die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vollkommen neu (Rentenbesteuerung). Der (nachgelagerte) Besteuerungsanteil wird seit 2005 sukzessive erhöht.

Bereits ab 2040 werden die Renteneinkünfte, auch die der 1. und 2. Säule, analog zur deutschen Rente zu 100 % besteuert. Eine private Vorsorge, analog der 3. Säule, ist somit auch als Grenzgänger unerlässlich.

Da der deutsche Staat ein große Interesse daran hat, dass der Bürger eigenverantwortlich für das Alter vorsorgt, fördert er insbesondere auch die BasisRente.

Wir funktioniert die BasisRente?

Die eingezahlten Beiträge in die BasisRente können als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden.

92 Prozent der eingezahlten Beiträge reduzieren im Jahr 2021 das zu versteuernde Einkommen.

Im Jahr 2022 sind es 94 Prozent usw., bis dann ab 2025 - 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abzugsfähig sind.

Gemeinsam mit AHV und Pensionskasse (AN- und AG-Beiträge) können bei Ledigen bis zu 25.787 Euro und bei Verheirateten bis zu 51.574 Euro einbezahlt werden.

Sicher:

Garantierte Leistungen von Anfang an.

Mit integriertem Hinterbliebenenschutz.

Individuell:

Flexibler Planungshorizont - Auszahlphase nach Wunsch, Einzahlen und Beitrag anpassen nach Bedarf.

Transparent:

Verbindliche Anlage der Beiträge nach Ihrer Investitionsvorgabe. Keine Ausgabeaufschläge bei der Fondsanlage.

Gefördert:

Rente erhöhen und Steuern senken.

Optimale Alternative zur 3. Säule als Grenzgänger CH/D.

Chancereich:

Vermögensstrategie kombinierbar mit kosten- günstigen Indexfonds (ETFs) oder aktiv gemanagten Fonds.

Bequem:

Begleitung des Vermögensaufbaus durch altersentsprechende Umschichtung von Renditechance in Sicherheit.

 

Tipp bei dauerhafter Beendigung der Grenzgängertätigkeit

Bei Beendigung der schweizerischen Tätigkeit kann eine steuerfreie Überführung (innerhalb eines gewissen Zeitfensters nach Tätigkeits-/Arbeitsende) des Pensionskassenguthabens in eine Basisrente erfolgen.

Sprechen Sie uns hierzu an, wir beraten Sie gerne.

 

Ihr persönliches Angebot

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an und erhalten Sie dazu umfassende Informationen rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz.