Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Grenzgänger bezahlen Sie obligatorisch sowohl in die erste Säule (AHV/IV/EO) als auch in die 2. Säule (BVG-Pensionskasse) ein. Im Gegensatz zu einem deutschen Arbeitnehmer genießen Sie höhere soziale Leistungen. Nichtsdestotrotz decken die versicherten Leistungen nicht Ihren gewohnten Lebensstandard ab. An einer Berufsunfähigkeitsversicherung führt also kein Weg vorbei.

In der Schweiz wird zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einer Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Arbeitsunfähig ist jemand, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht arbeiten kann. Wird man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Invalide und kann dauerhaft seiner Arbeit nicht nachgehen, ist man ganz oder teilweise erwerbsunfähig.

Das Risiko der Erwerbsunfähigkeit ist durch die Sozialversicherungen in der Schweiz am schlechtesten abgesichert: Bis zu 40 % des bisherigen Einkommens können einem bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit fehlen.

Was sagt die Statistik?

Jeder Fünfte wird im Laufe seines Lebens berufs- oder erwerbsunfähig. Damit ist klar: Nur vier kommen an ihr Ziel: die Rente. Ein Mensch erreicht es nicht. Und das kann jeden treffen. Der Großteil der Berufstätigen meint, dass Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin sowie Rückenerkrankungen die Hauptursachen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind. Im Gegenteil: Es sind überwiegend andere gesundheitliche Gründe, die zu einem ungewollten vorzeitigen Ausscheiden führen.

Eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt Ursachen und Häufigkeiten für Erwerbsminderungsrenten. (Rentenzugang 2015)

VORTEILE

  • Sie versichern ihren "aktuellen Beruf" und nicht Ihre allgemeine Arbeitsfähigkeit ab. Die Einstufung ist nicht von der ganz oder teilweisen Erwerbsunfähigkeits-Einstufung in der Schweiz abhängig.
  • 100 % Rentenzahlung und Beitragsbefreiung erhalten Sie bereits bei Berufsunfähigkeit von 50 % durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit.
  • Rentenzahlung bereits bei voraussichtlich mindestens 6-monatiger Berufsunfähigkeit
  • Überbrückungsleistung bei Aufnahme einer anderen Tätigkeit
  • Nachversicherungsgarantie: d.h. bei bestimmten Ereignissen können Sie die Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung erhöhen
  • keine Verpflichtung zur Ausübung eines anderen Berufs (keine abstrakte Verweisung)
  • Ihr Versicherungsschutz besteht weltweit

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