“Zu Hause oder im Heim?” Geldleistungen – das Zünglein an der Waage.
von GGVSS
Wer denkt, dass man ein Pflegeheim außerhalb der Besuchszeiten von innen erst ab 80+ sieht, der ist im Großen und Ganzen ganz nah an der Wahrheit.
Laut Bundesministerium für Gesundheit sieht die Wahrheit aber doch noch etwas weiter gefasst aus. Stand 12/2016 gibt es bei den bis 15-jährigen Kindern 81.774 Pflegefälle in Deutschland. Der Anteil der Pflegebedürftigen bis zu einem Alter von 65 Jahren, also noch vor dem wohlverdienten Ruhestand, liegt bereits bei 546.459 Pflegefällen.
Nackte Zahlen, harte Fakten. Die Wahrscheinlichkeit vor Eintritt des Rentenalters ein Pflegefall zu werden, ist also deutlich höher als die Wahrscheinlichkeit den Jackpot im Lotto zu gewinnen (1 zu 140.000.000).
Wieso diese Zahlen? Ganz einfach: Die deutsche Pflegeversicherung sieht mitunter Zahlungen für stationäre Pflege, häusliche Pflege durch den Pflegedienst und auch häusliche Pflege durch Angehörige vor. Versichert sind alle, die gesetzlich oder privat in Deutschland krankenversichert sind. Anders sieht das bei einem Grenzgänger aus, sofern er im EU-EFTA-Tarif versichert ist.
Geldleistungen (Pflegegeld) werden normalerweise an Angehörige ausbezahlt, die zu Hause die Pflege übernehmen. Ein Grenzgänger, versichert im EU-EFTA-Tarif, erhält keine Geldleistungen, solange er beispielsweise lediglich eine IV-Rente erhält.
Zurück zur Statistik und zum Detail: Im Alter bis 65 Jahre sind von den 546.459 Pflegefällen lediglich 107.818 in einer stationären Pflege untergebracht. Rund 80 % lassen sich demnach ambulant zu Hause pflegen. Ohne Geldleistungen stellt sich dann oft die Frage: “Zu Hause oder im Heim?”. Ein finanzieller Kraftakt der meist nicht zu bewältigen ist.
Und auch bei stationärer Pflege im Heim sind maximal 2.005 Euro (Pflegegrad 5) durch die versicherten Sachleistungen zu erwarten. Dadurch kann auch die Pflege im Heim zu einem großen Problem werden.
Wir sind der Meinung, dass ein Grenzgänger sich fernab der Geldleistungsproblematik im EU-EFTA-Tarif grundsätzlich mit dem Thema auseinandersetzen sollte. Rund 70 % der bei uns eingehenden Anfragen für ein Pflegetarifangebot erhalten wir von Interessenten ab 60 Jahren. Die Beiträge sind in dieser Altersgruppe jedoch sehr hoch und in vielen Fällen ist man aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr versicherbar. Genau wie bei dem Thema Berufsunfähigkeit gilt: Frühzeitige Vorsorge sichert möglichen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.
Abhilfe schafft unser Baustein Pflegetagegeld, der für die Zukunft gewappnet ist, selbst wenn Sie irgendwann ins Ausland ziehen wollen. Neben einer Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5, Leistungen bereits ab Pflegegrad 1, einer Einmalzahlung z. B. für Umbauten bis zu 25.000 Euro (ab Pflegegrad 2) und sogar Leistungen bei vorüber-gehender Pflegebedürftigkeit, sind die Beiträge zudem bezahlbar.
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