Steuerfinanzierte Direktversicherung für Grenzgänger

JETZT FÜR SPÄTER VORSORGEN UND NEBENBEI
AUCH NOCH KRÄFTIG STEUERN SPAREN

In der Schweiz ist die 3. Säule sehr beliebt und macht das gesamte System erst richtig attraktiv.

Diese freiwillige Vorsorge bleibt Grenzgängern in der klassischen Form aber verwehrt.

Wie zeigen Ihnen, wie Sie dank einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe dennoch davon profitieren können.

DAS VIDEO ZUR DIREKTVERSICHERUNG

Erfahren Sie in 4 Minuten alles über
die Direktversicherung für Grenzgänger.




Dauer: 4:36 Minuten

IHRE VORTEILE

  • Garantierte, lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung
  • Mit der Direktversicherung steuerfinanziert für Ihr Alter vorsorgen
  • Bis zu 47 % Beitragsvorteil aus Steuerersparnis
  • Optional: Sofortige Reduzierung der Steuervorauszahlung
  • Bis zu 6.816 € jährlicher Beitrag möglich

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Das so genannte Alterseinkünftegesetz regelt seit dem 1.1.2005 die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vollkommen neu (Rentenbesteuerung). Der (nachgelagerte) Besteuerungsanteil wird seit 2005 sukzessive erhöht.

Bereits ab 2040 werden die Renteneinkünfte, auch die der 1. und 2. Säule, analog zur deutschen Rente zu 100 % besteuert. Eine private Vorsorge, analog der 3. Säule, ist somit auch als Grenzgänger unerlässlich.

Das 3-Säulen-System in der Schweiz

Die Schweizer Alters- und Hinterbliebenenvorsorge wurde bereits 1972 mit dem 3-Säulen-System in der Verfassung verankert. Neben der 1. Säule (AHV) sorgt die 2. Säule mit der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) für die Grundsicherung im Alter.

Während die AHV das Existenzminimum sicherstellen soll, ist die Vorsorge über die 2. Säule (BVG/Pensionskasse) dafür ausgerichtet, den Lebensstandard über das Existenzminimum hinaus zu sichern. Die 1. und die 2. Säule sollen zusammen mindestens 60 Prozent des zuletzt bezogenen effektiven Jahreslohnes sichern.

Die 3. Säule umfasst die private Vorsorge. Es handelt sich dabei um die freiwillige Selbstvorsorge - also um das, was man sozusagen in das Sparschwein steckt. Dazu gehört auch die Säule 3a, das gebundene Sparen mit Steuerbegünstigung.



Das 3-Säulen-System für Grenzgänger

Sowohl die 1. als auch die 2. Säule ist für Grenzgänger obligatorisch. Was ist jedoch mit der freiwilligen 3. Säule, welche das 3-Säulen-System in der Schweiz so stark macht?

Diese 3. Säule bleibt dem Grenzgänger in ihrer klassischen Form leider verwehrt.

Die Lösung für Grenzgänger

Die Lösung für Grenzgänger ist die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG. Zahlen Sie für Ihr Alter ein und lassen Sie sich vom Staat dabei kräftig unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 6.816,- Euro im Jahr einbezahlt werden. Sie erhalten dadurch einen Beitragsvorteil aus der Steuerersparnis von bis zu 47 %. Auf Antrag kann dies bereits sogar Ihre nächste Einkommensteuervorauszahlung reduzieren.



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