Rückkehr nach Deutschland

Was passiert, wenn ich wieder in Deutschland als Arbeitnehmer arbeite?

Bei Rückkehr nach Deutschland kommt es auf die versicherte Variante an.
Wenn Sie in Variante 3 (PKV) versichert sind, können Sie diese beibehalten, sofern keine Versicherungspflicht besteht und Sie noch keine 55 Jahre alt sind.

Versicherungspflichtig sind Sie dann, wenn Ihr Einkommen aus der in Deutschland aufgenommenen Tätigkeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Diese liegt im Jahr 2020 bei 62.550 EUR.

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