Private Krankenversicherung (PKV) Premium-Privat

Beste Leistung für einem fairen Preis.

Mit Premium-Privat genießen Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz.

Die private Krankenversicherung aus Deutschland gilt als eine sehr leistnugsstarke und individuelle Variante, um sich als Grenzgänger zu versichern und sich von der obligatorischen Krankenversicheurngspflicht in der Schweiz befreien zu lassen.

Es handelt sich um die einzige Variante, in der die versicherten Leistungen garantiert sind und auch bleiben.

Durch das Bürgerentlastungsgesetz können Sie diesen Tarif optimal steuerlich geltend machen.


VORTEILE DES PREMIUM-PRIVAT

  • Beste Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Einbettzimmer und mit freier Arztwahl und ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung.
  • Überdurchschnittliche Zahnleistungen und 2 professionelle Zahnreinigungen pro Kalenderjahr
    (Zahnreinigung ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung).
  • Sehr hohe Beitragsrückerstattung nach bereits einem leistungsfreien Kalenderjahr, sowie Alterungsrückstellungen und gesetzlicher Beitragszuschlag
    zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung.
  • Hohe Leistungen für Alternativmedizin, auch nach dem Hufelandverzeichnis.
  • Inklusive Pflegeversicherung mit Leistungen bei häuslicher Pflege durch z. B. verwandte Personen.

LEISTUNGSÜBERSICHT: PREMIUM-PRIVAT

  • Ambulante Heilbehandlung
  • Stationäre Heilbehandlung
  • Zahnärztliche Heilbehandlung
  • Selbstbeteiligung
  • Besonderheiten
  • 100% für ärztliche Behandlungen über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus

  • 100% für Arznei-/Verbandmittel (inkl. verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis 150 € Rechnungsbetrag (RB) pro Kalenderjahr)

  • 100% für Heilmittel (wie z.B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie)

  • Hilfsmittel

  • 80% für Hilfsmittel über 300 € bei Eigenbeschaffung

  • 100% für Hilfsmittel bis 300 € bzw. für Hilfsmittel über 300 € bei Bezug über das INTER Service Center bzw. nach Zusage des Versicherers

  • 100% für folgende Hilfsmittel Hörgeräte bis 2.500 € RB je Ohr Orthopädische Schuhe bis 1.000 € RB pro Paar

  • 100% Sehhilfen bis 500 € RB innerhalb von 2 Jahren

  • 100% für Vorsorgeuntersuchungen

  • 100% für Reise- und Schutzimpfungen

  • 100% für Auslandsrücktransport

  • 100% für Psychotherapie durch Arzt/zugelassenen Psychotherapeuten

  • 100% max. 3.000 € RB pro Kalenderjahr (einschließlich Arznei-/Verbandmittel) bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker und für besondere Therapierichtungen nach dem Hufelandverzeichnis

  • 100% für Kurbehandlung bis zu einer Dauer von 28 Tagen alle 3 Jahre (Kurmittel und Arzt)

  • 100% allgemeine Krankenhausleistungen

  • 100% für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus

  • 100% für Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer

  • Hohes Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen

    • 100 € bei Verzicht auf Chefarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer

    • 50 € bei Verzicht auf Chefarztbehandlung

    • 50 € bei Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer

        Für Kinder gilt jeweils die Hälfte der Sätze

  • Begleitperson bei Kindern (bis Alter 12) bis 14 Tage

  • 100% für Zahnbehandlung (inkl. professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr)

  • 90% für Kieferorthopädie (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

  • 90% für Zahnersatz (inkl. Implantat getragenem Zahnersatz)

  • 90% für Implantate

Für ambulante und zahnärztliche Behandlung pro Kalenderjahr

  •   300 €

  •   600 €

  • 1.200 €

  • Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Zudem beeinflussen sie auch nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE).

  • Hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Je 3 maßgebliche Monatsbeiträge in den ersten 3 vollen Kalenderjahren. Maximale BRE bis zu 6 maßgebliche Monatsbeiträge nach 7 leistungsfreien Kalenderjahren.

  • Ein Optionsrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, in Exklusiv<>Premium umzustellen.

  • Bei Bezug von Elterngeld: Auszahlung eines Betrages in Höhe von bis zu  6 Monatebeiträgen (gilt für den Elternteil, der das Elterngeld bezieht) – ohne Anrechnung auf Selbstbehalte.

  • Zahlreiche medizinische Assistance- und Serviceleistungen, wie Service-Center, Gesundheitsexperte, Gesundheits-SOS und Gesundheitsmanagement.

FRAGEN & ANTWORTEN

Kann ich mich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen?

Ja. Versichern Sie sich nicht in der Schweizer Pflichtkasse nach EU-EFTA, können Sie sich mit Variante 1 (deutsche gesetzliche Krankenkasse - GKV) und Variante 3 (Private Krankenversicherung Deutschland - PKV) von der Versicherungspflicht befreien. Hierfür ist ein Nachweis über einen gleichwertigen Krankenversicherungs- bzw. Pflegeversicherungsschutz, der mindestens den Leistungen der Grundversicherung des KVG entspricht und sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gilt, erforderlich.

Welche Fristen sind bei einer Befreiung einzuhalten?

Um sich von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz zu befreien, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz bei den zuständigen kantonalen Behörden befreien lassen.

Kann ich die Befreiung von der Versicherungspflicht nachträglich ändern?

Die Möglichkeit einer nachträglichen Aufhebung einer mit Beginn der Tätigkeit erfolgten Befreiung von der Versicherungspflicht ist gesetzlich - auch im Falle einer Änderung der persönlichen Verhältnisse wie Heirat, Geburt, Scheidung, Verwitwung - nicht vorgesehen. Eine Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der zuständigen kantonalen Behörden und kann nur dort erfolgen.

Kann ich Rentenalter privat versichert bleiben?

Ja. Solange Sie weiterhin in Deutschland wohnen spielt es - anders als in der EU-EFTA-Variante -  keine Rolle, aus welchem Land Sie Ihre Renteneinkünfte beziehen. In dieser Variante wird für alle Versicherten zwischen 21 und 60 ein gesetzlicher Zuschlag erhoben (bereits im genannten Beitrag enthalten) und als individueller Sparvorgang verzinslich angesammelt. Er kommt der Beitragsentlastung ab Alter 65 zugute. Bei Wegzug ins Ausland kommt es darauf an, ob Sie in dem jeweiligen Land Versicherungspflichtig werden.

Was passiert, wen ich wieder in Deutschland als Arbeitnehmer arbeite?

Sie können privat versichert bleiben sofern keine Versicherungspflicht besteht. Versicherungspflichtig sind Sie dann, wenn Ihr Einkommen aus der in Deutschland aufgenommenen Tätigkeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2017 bei 57.600 EUR. Verdienen Sie darunter und sind noch keine 55 Jahre alt, muss Sie Ihr Arbeitgeber in Deutschland wieder gesetzlich versichern. Können Sie privat versichert bleiben, beteiligt sich Ihr deutscher Arbeitgeber - anders als in der Schweiz - an den Beiträgen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit den Tarif in entsprechende Zusatztarife zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umzustellen. Fragen Sie uns hierzu nach den Möglichkeiten.

Beteiligt sich mein Arbeitgeber an den Beiträgen zur Krankenversicherung?

Nein. Die Versicherungspflicht wird – anders als in Deutschland – nicht automatisch über den Arbeitgeber abgewickelt, sondern Sie müssen sich selbst um Ihren Versicherungsschutz kümmern. Ebenso beteiligt sich Ihr Arbeitgeber nicht an den zu entrichtenden Beiträgen. Diese müssen Sie komplett selbst tragen.

Ihr persönliches Angebot

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an und erhalten Sie dazu umfassende Informationen rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz.