Baustein Zahnersatz & Zahnprophylaxe
Die Premium-Variante für Grenzgänger für ein schönes Lächeln und gesunde Zähne.
Ein Zahnarztbesuch kann teuer werden. Egal ob Kronen, Brücken oder Implantate, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt heute nur noch ein Minimum an medizinischer Versorgung.
Um hohe Eigenkosten bei Zahnersatz zu vermeiden, empfiehlt sich der Baustein Zahnersatz.
Dieser Baustein stockt die Leistungen für gleichartigen und andersartigen Zahnersatz auf und beinhaltet noch Leistungen für Implantate und Kieferorthopädie.
Der Baustein Zahnprophylaxe macht den Baustein Zahnersatz erst komplett.
Vorsorge ist wichtig, wenn es um den Erhalt der Gesundheit geht. Das gilt auch ganz besonders für die Zähne.
Von der Erstellung des Mundhygienestatus bis zur Versiegelung von kariesfreien Fissuren und der Behandlung überempfindlicher Zähne hat der Baustein Zahnprophylaxe alles im Angebot. Dazu einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung.
Auch für Leistungen, welche die GKV nicht oder kaum noch übernimmt, sieht dieser Baustein Leistungen wie z. B. plastische Füllungen oder Wurzelbehandlungen vor.
IHRE VORTEILE
- Sofortiger Versicherungsschutz
- Hilfe für Angstpatienten (Narkose, Akupunktur und Hypnose)
- Bis zu 90% bei Zahnersatz
- Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung der Zahnärzte hinaus
- 100 % professionelle Zahnreinigung
- 100 % Prophylaxe
- 100 % Plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen
Kosten- und Erstattungsbeispiele aus der Praxis
Hinweis: Jede zahnmedizinische Behandlung ist von individuellen Faktoren stark beeinflusst, weshalb die Beispiele nicht generell übertragbar sind. Alle exemplarisch genannten Rechnungsbeträge beziehen sich auf die Gesamtkosten der jeweiligen Behandlung (Honorar, Material- und Laborkosten). Alle diesbezüglich genannten Erstattungsbeträge basieren auf einem GKV-Bonusanspruch von 30 % aufgrund nachweisbar regelmäßiger Wahrnehmung der zahnärztlichen Kontrolltermine in den letzten 10 Jahren. Als individuelle Faktoren nicht berücksichtigt sind Zahnstaffeln, Leistungsjahre und eventuell erforderliche Leistungsausschlüsse.
Stand 01.01.2022
Leistungsübersicht Baustein Zahnersatz-Premium
Zahnersatz (Regelversorgung) (D)
100/95/85 % (abhängig von nachgewiesener Prophylaxe/Bonusheft und inkl. Vorleistung der GKV)
Zahnersatz (gleichartige oder andersartige Versorgung) (D)
90/85/75 % (abhängig von nachgewiesener Prophylaxe/Bonusheft und inkl. Vorleistung der GKV)
Implantate (CH/D)
90/85/75 % (abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe/Bonusheft)
Inlays (D)
90 %
Kieferorthopädie mit GKV-Vorleistung (D)
80 % für Mehrleistungen bis zu einem EB von 500 € je Kiefer bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr
Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung (CH/D)
80 % bei Behandlungsbeginn vor dem 19. Lebensjahr, 50 % bei späterem Behandlungsbeginn
Leistungsbegrenzungen (CH/D)
Generell: Nein. In den ersten 3 Versicherungsjahren: 750 € EB (erste 12 Monate), 1.500 € EB (erste 24 Monate), 3.000 € EB (erste 36 Monate). Entfällt bei Unfall.
Gebührenordnung (D)
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte hinaus
Besonderheiten
Günstiger Beitrag durch Kalkulation ohne Alterungsrückstellungt
Leistungsübersicht Baustein Zahnprophylaxe
Professionelle Zahnreinigung (CH/D)
100 % einmal pro Kalenderjahr
Prophylaxe (CH/D)
100 % für folgende prophylaktische Leistungen: • Erstellung Mundhygienestatus • Kontrolle des Übungserfolgs • Lokale Fluoridierung
• Versiegelung von kariesfreien Fissuren • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Zahnbehandlung (CH/D)
100 % für: • Plastische Füllungen • Wurzelbehandlungen • Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums • Aufbissbehelfe und Schienen
Besondere Methoden zur Schmerzaushaltung (CH/D)
100 % bis 250 € pro KJ für: • Analgosedierung • Narkose • Lachgas-Sedierung • Akupunktur • Hypnose
Leistungsbegrenzungen
Generell: Nein. In den ersten 3 Versicherungsjahren: 750 € EB (erste 12 Monate), 1.500 € EB (erste 24 Monate), 3.000 € EB (erste 36 Monate). Entfällt bei Unfall.
Gebührenordnung (D)
Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte